Stichting Laka

Publicatie Laka-bibliotheek:
Anfall radioaktiver Abfälle in der BRD. Abfallerhebung für das Jahr 1995 (1997)

AuteurP.Brennecke, A.Hollmann
Datum1997
Classificatie 2.01.4.10/30 (DUITSLAND - AFVAL - ALGEMEEN)
Voorkant

Uit de publicatie:

1. Einleitung

Nach dem Atomgesetz ist der Bund für die Endlagerung radioaktiver Abfälle 
zuständig. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Aufgabe, das 
Entsorgungskonzept des Bundes umzusetzen und Anlagen zur Endlagerung 
radioaktiver Abfälle zu errichten und zu betreiben. In diesem Zusammenhang führt 
das BfS eine jährliche Erhebung Ober den Anfall und Bestand radioaktiver Abfälle in 
der Bundesrepublik Deutschland im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) durch. Die Abfallerhebung schließt die 
Ermittlung des Anfalls und Bestandes abgebrannter Brennelemente aus 
Leichtwasserreaktoren nicht mit ein; hierzu wird im Auftrag des BMU eine separate 
Abfrage durchgeführt.

Für die Durchführung der jährlichen Umfrage bei den 
Ablieferungspflichtigen/Abführungspflichtigen *) wird vom BfS ein Formblatt 
verwendet, mit dem u. a. die Bestände an unbehandelten Reststoffen (einschl. 
Rohabfällen), angefallene Volumina und Bestände behandelter Abfälle und erwartete 
Volumina für das jeweils folgende Jahr abgefragt werden. Die Abfrage nach 
behandelten Abfällen unterteilt sich dabei in Abfälle/ Zwischenprodukte, die noch 
einer weiteren Behandlung zur Herstellung eines endlagerfähigen Abfallproduktes
bedürfen und Abfälle, die voraussichtlich keiner weiteren Behandlung mehr 
unterliegen.
Wie im Vorjahr lag auch der Abfallerhebung für das Jahr 1995 ein Formblatt 
zugrunde, das an die Terminologie der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Abfälle 
mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung, die nicht an eine Landessammelstelle 
abgeliefert werden, angeglichen war [2]. Die Auswertung der eingegangenen
Formblätter wurde mit der Zielsetzung durchgeführt, eine Vergleichbarkeit der 
ermittelten Ergebnisse mit denjenigen aus den Erhebungen der vergangenen Jahre 
zu erreichen.

Das für die Abfallerhebung 1995 verwendete Formblatt ist im Anhang beigefügt.

*) Ablieferungspflicht gemäß § 9 a, Abs. 2, Satz 1 Atomgesetz (AtG) in Verbindung 
mit § 81 und § 82, Abs. 1 und 2 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). 
Abführungspflicht germaß § 82, Abs. 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).

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