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Tschernobyl. Ein Jahr danach (1987)
| Author | Bundesmin. für Umwelt |
| Date | April 1987 |
| Classification | 2.34.8.30/08 (CHERNOBYL ACCIDENT - CONSEQUENCES EUROPE - GENERAL) |
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DER BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT I zum ersten Jahrestag des sowjetischen Reaktorunglücks von Tschernobyl Nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl hat die Bundesregierung sofort gehandelt. Nach Ablauf eines Jahres kann sie eine beachtliche Leistungsbilanz vorlegen. Dies gilt gleichermaßen für die Reaktorsicherheit wie für den Strahlenschutz - sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich. I. 1. Im Bereich der Reaktorsicherheit hat der Bundesminister des Innern bereits am29. April 1986 die Reaktorsicherheitskommission (RSK) gebeten, die frage notwendiger Konsequenzen aus dem Reaktorunglück in Tschernobyl für deutsche kerntechnische Anlagen zu prüfen. 2. Am 18. Juni 1986 hat die RSK aufgrund der damals vorliegenden Kenntnisse über den Unfallhergang festgestellt, daß für Sofortmaßnahmen kein Anlaß besteht und daß der Unfallhergang auf deutsche Leichtwasserreaktoren nicht übertragbar sei. Diese Auffassung wurde in der Wiener Expertenkonferenz vom August 1986, deren Zustandekommen maßgeblich auf Initiative von Bundeskanzler Dr. Kohl zurückging, bestätigt. 3. Im Oktober 1986 konnte die RSK aufgrund der nunmehr vorliegenden Detailinformationen ihre vorläufige Einschätzung endgültig bestätigen und präzisieren. 4. Gleichwohl hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Wahrnehmung seiner Verpflichtung zur ständigen Weiterentwicklung der Reaktorsicherheit auch über die eigentlichen Genehmigungsvoraussetzungen hinaus ein umfangreiches Prüfprogramm für deutsche Kernreaktoren in Gang gesetzt; und zwar sowohl generell als auch konkret für einzelne Anlagen.
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