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Tschernobyl. Ein Jahr danach (1987)

AuthorBundesmin. für Umwelt
DateApril 1987
Classification 2.34.8.30/08 (CHERNOBYL ACCIDENT - CONSEQUENCES EUROPE - GENERAL)
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DER BUNDESMINISTER FÜR UMWELT, NATURSCHUTZ UND REAKTORSICHERHEIT

I

zum ersten Jahrestag des sowjetischen Reaktorunglücks von Tschernobyl

Nach dem Reaktorunglück in Tschernobyl hat die Bundesregierung sofort gehandelt. 
Nach Ablauf eines Jahres kann sie eine beachtliche Leistungsbilanz vorlegen. Dies 
gilt gleichermaßen für die Reaktorsicherheit wie für den Strahlenschutz - sowohl im 
nationalen als auch im internationalen Bereich.

I. 
1. Im Bereich der Reaktorsicherheit hat der Bundesminister des Innern bereits
am29. April 1986 die Reaktorsicherheitskommission (RSK) gebeten, die frage
notwendiger Konsequenzen aus dem Reaktorunglück in Tschernobyl für deutsche
kerntechnische Anlagen zu prüfen.

2. Am 18. Juni 1986 hat die RSK aufgrund der damals vorliegenden Kenntnisse über
den Unfallhergang festgestellt, daß für Sofortmaßnahmen kein Anlaß besteht und daß 
der Unfallhergang auf deutsche Leichtwasserreaktoren nicht übertragbar sei. Diese 
Auffassung wurde in der Wiener Expertenkonferenz vom August 1986, deren 
Zustandekommen maßgeblich auf Initiative von Bundeskanzler Dr. Kohl zurückging, 
bestätigt.

3. Im Oktober 1986 konnte die RSK aufgrund der nunmehr vorliegenden
Detailinformationen ihre vorläufige Einschätzung endgültig bestätigen und 
präzisieren.

4. Gleichwohl hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
in Wahrnehmung seiner Verpflichtung zur ständigen Weiterentwicklung der 
Reaktorsicherheit auch über die eigentlichen Genehmigungsvoraussetzungen hinaus 
ein umfangreiches Prüfprogramm für deutsche Kernreaktoren in Gang gesetzt; und 
zwar sowohl generell als auch konkret für einzelne Anlagen.

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